Anreichern: Anreicherung mit Zucker nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Anreichern ist bei Qualitätsweinen mit Prädikat verboten.
Barrique: Eichenholzfässer mit einem Volumen von 225 Litern.
Cuvée: Mischung von fertigen Weinen verschiedener Rebsorten zur Qualitätsverbesserung.
Keltern: Abpressen des Rebensaftes – es bleibt der Trester übrig.
Mostgewicht: Dichte des Mostes. Das Mostgewicht wird in Öchsle gemessen mit einer Öchlsewaage, bzw. einem Refraktometer. So wird beim Wein der Zuckergehalt des Rebensaftes bestimmt – Öchslegrade.
Restsüße: Zuckergehalt des fertigen Weines, also nach der Gärung. Wird meist durch Zusatz von Traubenmost erreicht – Süßreserve.
Schönen: Eiweißstoffe werden gebunden und sinken zu Boden, damit der Wein klar wird.
Schwefeln: Schwefel stoppt die Tätigkeit ungewünschter Bakterien, die zur Oxidation – braunwerden des Mostes führt.
Verschneiden: Damit meint man das Vermischen von Most und Wein. Hiermit werden verschiedenen Eigenschaften des Weines ausgeglichen – wie z.B. Farbe, Geschmack oder Säuregehalt. Es dürfen nur Weine mit vergleichbarer Qualität
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